Zu unserem Aufgabengebiet zählt die Erstellung von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Buchführungs- und Bilanzwesens im Besonderen sowie des Abgabenrechts im Allgemeinen.
Für Wirtschaftstreibende bedeutet ein Gutachten oft eine nicht unwesentliche strategische Information zur Verfolgung ihrer Ziele.
[ Im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit beantworten wir für Sie insbesondere Fragen ]
- in Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- in Schadenersatzangelegenheit (Quantifizierung von Schadensfällen) sowie
- in Zusammenhang mit allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Für die Tätigkeit als Sachverständiger obliegt uns – ebenso wie für den Beruf des Wirtschaftstreuhänders – die Pflicht zur permanenten Fortbildung, um unseren Wissensstand aktuell zu halten. Darüber hinaus gehören zu den Anforderungen an den Sachverständigen die besondere Vertrauenswürdigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und permanente Weiterbildung.
